AGB's - allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere AQUA KURSE
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der Bedingungen
Leistungen und Angebote der Aqua-GYM Düsseldorf UG (haftungsbeschränkt) - nachfolgend "Aqua-GYM" genannt - erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für sämtliche Verträge zwischen der Aqua-GYM und dem Mitglied, sofern im Einzelfall ausdrücklich nichts anderes vereinbart worden ist.
1.2. Vertragsabschluss
Der Mitgliedsvertrag wird mit beiderseitiger Unterzeichnung wirksam. Die Möglichkeit der Teilnahme an den darin vereinbarten Kursen besteht ab Vertragsbeginn.
2. NUTZUNG DER EINRICHTUNG UND TEILNAHME AN DEN KURSEN
2.1. Hausordnung
Aqua-GYM ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen für die zulässige Nutzung ihrer Einrichtung, für die Teilnahme an den Kursen, sowie Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.2. Weisungsrecht
Aqua-GYM ist auch durch ihre Mitarbeiter berechtigt, dem Mitglied Weisungen zu erteilen, sofern sie zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung notwendig sind. Das Mitglied hat ihren Weisungen Folge zu leisten.
2.3. Kurse
2.3.1 ABO Kurse
Eine vom Mitglied zu vertretende Nichtteilnahme an einzelnen Kursstunden oder ein Abbruch des Kurses begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung in Form von Auszahlung, Gutschreiben oder Wiederholung der versäumten Stunden. Bei vom Mitglied bis 15 Uhr des Vortages abgesagten Kursstunden bemüht sich Aqua-GYM pro gebuchtem Kursquartal 1x während des laufenden Kurses eine Nachholstunde anzubieten. Die rechtzeitige Absendung einer E-Mail ist dafür ausreichend. In keinem Fall leitet sich aus einer Absage ein rechtlicher Anspruch auf eine Nachholstunde ab. Weitere Nachholstunden werden von Aqua-GYM nicht angeboten. Dies gilt insbesondere auch für den Fall in dem eine fest vereinbarte Nachholstunde vom Mitglied erneut nicht wahrgenommen wird.
Sollte eine Kursstunde aus Gründen ausfallen, die nicht von Aqua-GYM zu vertreten sind, so wird die Stunde zeitnah an einem anderen Termin nachgeholt. Weitergehende Ersatzansprüche insb. Rückerstattung der Kursgebühr, stehen den Mitgliedern nicht zu. Aqua-GYM ist berechtigt, andere entsprechend qualifizierte Kursleiter ohne Vorankündigung einzusetzen.
2.3.1 Punktekarten
Unsere Punktekarte berechtigt den Nutzer zu einer festgelegten Anzahl von Unterrichtseinheiten: 1er Karte, 4er, 6er und 10er Punktekarte. Die Gültigkeit unserer Punktekarten beginnt verbindlich mit der ersten Teilnahme und endet unmittelbar nach der letzten Einheit. Eine Unterbrechung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Bei einer 10er Karte gewähren wir direkt im Anschluss an die 10er Karte einen Nachholtermin, wenn dieser Termine mind. 24h vorher abgesagt wurden. Nachholtermine können nicht nachgeholt werden. Bezahlte, aber nicht oder nur teilweise benutzte Karten verfallen nach Ablauf ihres Gültigkeitsdatums – ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nicht.
Schwangere können die Nachholtermine bis zu 6 Monate nach Entbindung aufbewahren.
2.4. Tauglichkeit / Beeinträchtigungen
Das Mitglied erklärt mit der Zustimmung der AGB, dass er/sie über keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen verfügt. Dies gilt sowohl für Beeinträchtigungen, die für das Mitglied selbst bei Kursteilnahme eine Gefahr darstellen aber insbesondere auch für Krankheiten, die bei Kursteilnahme für andere Mitglieder eine (Ansteckungs-) Gefahr darstellen. Sollte das Mitglied über gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen verfügen, müssen diese von ihm/ihr bei Aqua-GYM angezeigt werden. Bei Unsicherheit informiert sich das Mitglied bei seinem/ihrem Arzt. Der Vertrag kommt erst durch die sich daran anschließende Annahme der AGB der Firma Aqua-GYM zustande.
3. MITGLIEDSDATEN
3.1. Speicherung, Bearbeitung und Weitergabe der Daten
Aqua-GYM ist mit Zustimmung des Mitglieds berechtigt, seine Daten zum Zwecke ihrer Buchhaltung sowie Schriftverkehr und Abrechnung zu speichern, zu bearbeiten und an Dritte weiterzugeben. Aqua-GYM versichert, die Daten des Mitglieds vertraulich zu behandeln, und ausschließlich zu diesen Zwecken zu verwenden. Eine Weitergabe der Daten zu anderen Zwecken erfolgt nicht. Auf Verlangen des Mitglieds hin ist Aqua-GYM verpflichtet, Auskunft über Art und Umfang der gespeicherten Mitgliedsdaten zu erteilen.
3.1. Änderung der Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, Aqua-GYM jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Aqua-GYM durch dahingehende Versäumnisse entstehen, sind vom Mitglied zu erstatten.
4. MITGLIEDSBEITRÄGE / PUNKTEKARTEN
4.1. Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind monatlichen im Voraus, spätestens am 5. eines jeden Monats, für den jeweiligen Kalendermonat zur Zahlung fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag für den letzten anteiligen Kalendermonat der Vertragslaufzeit fällig gestellt.
4.2. Preisanpassungsrecht
Aqua-GYM ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Aqua-GYM wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.3. Rücklastschrift Kosten
Bei vereinbartem Bankeinzugsverfahren ist das Mitglied verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto bei Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages und dessen Einzug durch Aqua-GYM die erforderliche Deckung aufweist. Ist ein Bankeinzug durch Aqua-GYM nicht möglich, ist das Mitglied verpflichtet, ihr die dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.
4.4. Zusätzliche Kosten
Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.
4.5. Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Mitgliedsbeitrages, der zwei Monatsmitgliedsbeiträgen erreicht, im Verzug, ist Aqua-GYM berechtigt, den Mitgliedsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, und darüber hinaus Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
4.6. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Das Mitglied kann gegen die Mitgliedsbeiträge weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Hiervon ausgenommen sind Forderungen aus dem Vertragsverhältnis, soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Dem Mitglied bleibt ausdrücklich vorbehalten, ein Rückforderungsrecht hinsichtlich zunächst vollumfänglich gezahlter Mitgliedsbeiträge geltend zu machen.
4.7. Kursgebühr Punktekarten
Die Kursgebühr ist vor Kursstart in BAR, EC Karte, Paypal oder per Überweisung zu zahlen. Erst mit Eingang der Zahlung gilt der Kursplatz als verbindlich gebucht.
5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Erstlaufzeit / Verlängerung
Soweit die Vertragspartner nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren, verlängert sich der Vertrag jeweils um die Dauer der ursprünglichen Vertragslaufzeit, maximal jedoch um weitere 12 Monate, es sei denn, einer der Vertragspartner kündigt den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit beiderseitig mit einer Frist von einem Monat zum Ende der verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB).
Sie kann z.B. schriftlich oder per E-Mail an kuendigung@aquagym-duesseldorf.de erfolgen.
5.2. Stilllegung des Vertrages
Aqua-GYM gewährt Dir auf Deinen Antrag beitragsfreie Pausen von der Mitgliedschaft, sofern du nachweist, dass dir eine sportliche Tätigkeit - im Krankheitsfall, im Fall einer Schwangerschaft (siehe Entbindungsdatum) oder bei beruflich bedingter Abwesenheit derzeit nicht möglich ist. Eine Pause kann immer nur für volle Mitgliedsmonate gewährt werden. Aqua-GYM gewährt dir keine Pause bei gekündigter Mitgliedschaft. Deine Mitgliedschaft verlängert sich um die Anzahl der Pausenmonate unabhängig davon, wann diese gekündigt wird.
Während Deiner Pause ist die Teilnahme ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. VERHALTEN IM AQUA-GYM
6.1. Hausordnung
Das Mitglied unterliegt der Hausordnung.
6.2. Mitbringen von Getränken
Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in Kunststoffbehältern mitzubringen und zu verzehren.
6.3. Wertsachen
Dem Mitglied wird empfohlen, keine Wertsachen oder größere Geldbeträge zu den Kursen mitzubringen, da Aqua-GYM keine Möglichkeit hat, sie zu verwahren, und gegen Verlust oder Abhandenkommen zu sichern.
6.4. Rauchverbot
In sämtlichen Räumlichkeiten der Aqua-GYM gilt ein absolutes Rauchverbot.
7. HAFTUNG VON AQUA-GYM
7.1. Haftungsausschluss und -beschränkung dem Grunde nach
Aqua-GYM haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen und im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen, und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf, oder die den Schutz von Leib und Leben des Mitglieds vor erheblichen Schäden bezwecken.
7.2. Haftungsausschluss und -beschränkung der Höhe nach
Soweit Aqua-GYM dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist die Haftung auf Schäden begrenzt, die das Mitglied bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat, oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte erkennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
7.3. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen für Organe u. a. der Aqua-GYM
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Aqua-GYM.
7.4. Nichtgeltung von Haftungsausschlüssen und -beschränkungen
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für die Haftung von Aqua-GYM wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen der Geschäftsbedingungen
Aqua-GYM ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und / oder zu ergänzen. Aqua-GYM wird das Mitglied über die Änderungen und / oder Ergänzungen in Kenntnis setzten und ihm Gelegenheit geben, den Änderungen und / oder Ergänzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinzuweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
8.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die regulierungsbedürftige Lücke in diesem Vertrag.
9. Einwilligung
Das Mitglied ist damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung verarbeitet und genutzt werden.
Das Mitglied kann diese Daten jederzeit unter datenschutz@aquagym-duesseldorf.de abfragen.
STAND: Mai 2021